Die Senkung des Stimmrechtsalters wird regelmässig thematisiert. Auch bei der jüngsten Motion geht es darum, die politische Urteilsfähigkeit auf kantonaler Stufe bereits ab 16 Jahren gesetzlich zu verankern. Der Weinfelder Stadtpräsident, Max Vögeli, mit viel Erfahrung bei Lernenden im Alter zwischen 16 und 19 Jahren in der Stadtverwaltung Weinfelden, macht seit Jahren die gleichen Erfahrungen: «Das Interesse an der Politik ist in der ersten Hälfte der Ausbildung noch wenig vorhanden. Selbst bei unseren Lernenden, die sich für einen der Politik nahestehenden Lernbetrieb entschieden haben.» Der Wunsch nach einer Senkung des Stimmrechtsalters sei von seinen Lernenden selbst noch nie geäussert worden.
Es warten viele Herausforderungen
Die FDP-Fraktion teilt die Auffassung des Regierungsrates, welcher sich in der Motionsantwort für eine einheitliche Altersregelung von Volljährigkeit, Handlungsfähigkeit nach ZGB, Stimmrechtsalter sowie das Führen eines Personenwagens ausgesprochen hat. Mit den Rechten sind auch viele Pflichten sowie eine grosse Eigenverantwortung verbunden. Im Alter von 18 Jahren ist eine wichtige Entwicklungsphase abgeschlossen. Ein neuer Lebensabschnitt mit noch grösseren Herausforderungen und zusätzlichen Chancen beginnt. Der ideale Zeitpunkt, um alle Entscheidungen selbständig zu treffen und an kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen gleichzeitig die demokratische Verantwortung wahrzunehmen. Die FDP-Fraktion lehnt deshalb die Motion «Stimmrechtsalter 16 im Kanton Thurgau» grossmehrheitlich ab.