Mehr und länger

Mehr und länger – Liberalisierung für temporäre Bauten

Das Planungs- und Baugesetz (PBG) soll in Bezug auf temporäre Bauten, sogenannte Fahrnisbauten, in zweierlei Hinsicht liberalisiert werden. Der Bereich, der davon tangiert ist, wird erweitert, die bewilligungsfreie Dauer wird verlängert. Die Fraktion FDP.Die Liberalen unterstützt die Gesetzesanpassung einstimmig.

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat über eine doppelte Liberalisierung zu befinden. §99 Absatz 1 Ziffer 11 des PBG soll erweitert werden. Mit dem heute gültigen Gesetz dürfen nur Festhütten und Zelte bis zu einer Standdauer von 14 Tagen ohne Baubewilligung errichtet werden. Gemäss der neuen Fassung soll die Dauer auf 90 Tage erweitert werden und alle Fahrnisbauten umfassen. Sollen diese länger als 14 Tage stehen, müssen sie vorgängig der Gemeinde angezeigt werden. Die Ziffer lautet demnach neu: «Fahrnisbauten bis zu einer Standdauer von insgesamt 90 Tagen pro Kalenderjahr und über den Jahreswechsel nicht länger als drei Monate am Stück. Bei einer Standdauer von mehr als 14 Tagen ist das Vorhaben bis spätestens 14 Tage vor Errichtung der Gemeindebehörde anzuzeigen;»

Abbau von unnötiger Bürokratie

Die Liberalisierung ist auf eine parteiübergreifend unterstützte, von FDP-Kantonsrat Anders Stokholm initiierte Parlamentarische Initiative hin zustande gekommen. Stokholm leitete daraufhin die vorberatende Kommission, die den nun vorliegenden Vorschlag in intensiven Diskussionen erarbeitete. FDP-Kantonsrat René Walther: «Die doppelte Liberalisierung trägt zu einem Abbau von unnötiger Bürokratie bei.» So müssen Strandkioske im Sommer oder Glühweinstände im Winter, die nur für eine kurze Periode aufgestellt werden, nicht ein aufwändiges Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Damit aber kontrolliert werden kann, ob allgemeingültige Vorschriften wie etwa solche bezüglich Sicherheit und Hygiene eingehalten werden, gilt eine Anzeigepflicht ab 14 Tage Standdauer.