Das neue Gesetz über die «Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG)» regelt die Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen sowie die Anspruchsberechtigung der Leistungserbringenden. «Für die bisherige Praxis gab es keine klare gesetzliche oder politische Vorgabe», weiss FDP-Kantonsrat René Walther, Mitglied der vorberatenden Kommission. Ebenso war die Restkostenfinanzierung für die Einrichtungen nicht immer nachvollziehbar und oftmals mit vielen Unsicherheiten verbunden.
Klarheit schaffen – Leistungen entschädigen
Mit dem vom Grossen Rat Anfang 2022 bewilligten Antrag zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten wurde der vom Regierungsrat bereits im 2021 gestartete Prozess für ein modernes Gesetz richtigerweise unterbrochen. Der Zwischenstopp und die Anpassung des Behindertenkonzeptes aus dem Jahr 2010 als Grundlage haben sich gelohnt. Das FLEMBG folgt der Strategie des von einer breitabgestützten Gruppe von Fachleuten und Grossratsmitgliedern erarbeiten Rahmenkonzeptes. Die FDP-Fraktion begrüsst, dass das heutige komplizierte und sehr aufwändige Verfahren mit verschiedenen Verordnungen und Weisungen von einem einfachen Gesetz mit 15 Paragraphen abgelöst wird. Künftig sollen Leistungen entschädigt werden. Die Systemumstellung von Objekt- auf Subjektfinanzierung ist für alle Beteiligten einfacher und besser nachvollziehbar.
Rechtssicherheit auch punkto Rückerstattung
René Walther möchte auch punkto Rückerstattungspflicht Rechtssicherheit schaffen und stellt in der Detailberatung im Grossen Rat deshalb einen Ergänzungsantrag. In Paragraph 12, Absatz 2, soll festgehalten werden, dass Rückforderungsansprüche nach fünf Jahren verjährt sind. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag einstimmig und wird dem neuen Gesetz über die «Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG)» geschlossen zustimmen.