Passendere Volksrechte und effektivere Gewaltenteilung

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich konstruktiv in der Lokalpolitik einbringen können. Dazu benötigen sie ein Recht, den Behörden Fragen zu den laufenden Amtsgeschäften zu unterbreiten und Anträge zu stellen. Nur mit solchen niederschwelligen demokratischen Instrumenten kann die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative effektiv gelebt werden. Nun zeigt eine Interpellation von zwei FDP-Kantonsräten Handlungsbedarf.

Die staatstragende Freisinnig Demokratische Partei steht zur Gewaltenteilung. Damit die Gewaltenteilung gelebt werden kann, müssen in jeder Gemeindeordnung Instrumente für eine verbindliche und konstruktive Debatte zwischen Volk und Regierung festgeschrieben sein. Solche niederschwelligen demokratischen Rechte fehlen in den Gemeindeordnungen der Schulgemeinden Arbon, Frauenfeld und Kreuzlingen. Damit ist die Macht zwischen der Schulbehörde – und damit der Exekutive – und dem Volk nicht ausgewogen. Die Thurgauer Regierung anerkennt diesen Mangel im Prozess der demokratischen Meinungsbildung. Sie wird die Mustergemeindeordnungen der Schulgemeinden anpassen. Diese Anpassung erfolgt als Folge der Interpellation der beiden freisinnigen Grossräte Jörg Schläpfer und Beat Rüedi.